T V Ü - Bund |
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD |
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3. Abschnitt |
Besitzstandsregelungen |
§ 16 a |
Leistungsgeminderte Beschäftigte |
(1) 1§§ 25 und 37 MTArb/MTArb-O finden auf Beschäftigte,
3§ 56 BAT/BAT-O findet auf Beschäftigte, die nicht nach Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind,
4Für die Beschäftigten nach Satz 3, für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden,
(2) Die in Absatz 1 genannten Regelungen des MTArb/MTArb-O und BAT/BAT-O ergeben sich aus dem Anhang zu § 16a.“ . |
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