BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
A. Pflegepersonal, das unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. Va
1. - gestrichen -
2. - gestrichen -
3. - gestrichen -
4. Krankenschwestern, die einer Dialyseeinheit vorstehen und denen mindestens zwlf Pflegepersonen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [6] )
5. Krankenschwestern, die durch ausdrckliche Anordnung als Stationsschwestern oder Gruppenschwestern bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] , [11] und [12] )
6. Krankenschwestern, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreterinnen von Stations- oder Gruppenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. VI Fallgruppe 13 bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] )
7. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. V Fallgruppen 1 bis 19
nach vierjhriger Bewhrung in einer dieser Fallgruppen, frhestens jedoch nach sechsjhriger Berufsttigkeit nach Erlangung der staatlichen Erlaubnis.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] und [4] )
8. Hebammen, die durch ausdrckliche Anordnung zur Vorsteherin des Kreisaals bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [13] )
9. Hebammen der Vergtungsgruppe Kr. V Fallgruppe 20
nach vierjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe, frhestens jedoch nach sechsjhriger Berufsttigkeit nach Erlangung der staatlichen Erlaubnis.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [2] und [4] )
10. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschluprfung, die durch ausdrckliche Anordnung als Stationspflegerinnen bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [14] )
11. Altenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung/Abschluprfung, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreterinnen von Stationspflegerinnen der Vergtungsgruppe Kr. VI Fallgruppe 25 bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [8] ).
12. Altenpflegerinnen der Vergtungsgruppe Kr. V Fallgruppe 21
nach vierjhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )