Protokollerklrung Nr. 12
Die Ttigkeitsmerkmale, die auf das Gruppenpflegesystem abgestellt sind, gelten nur in den Krankenhusern, in denen der Krankenhaustrger das Gruppenpflegesystem eingefhrt hat. Unter Gruppenschwestern sind die Pflegepersonen zu verstehen, die dem Pflegedienst einer Gruppe vorstehen. Es handelt sich um das sachliche Vorstehen.