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Grundvergütung - so wird sie berechnet: |
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- bei den TVöD-/TV-L-Beschäftigten Grundentgelt und - bei den BAT-Angestellten Grundvergütung
Die BAT-Grundvergütung ist im BAT in folgenden §§ geregelt:
Der BAT wurde im Bereich des Bundes und der Gemeinden am1.10.2005 durch den TVöD und im Bereich der Länder am 1.11.2006 durch den TV-L abgelöst. Seither ist der BAT nicht mehr Gegenstand von Tarifverhandlungen. Lediglich für das Land Hessen wurde der BAT durch TV Einkommensverbesserung 2008 noch angepasst.
Die Grundvergütung wird in Tariftabellen in Tarifverhandlungen vereinbart. Die zuletzt geltenden BAT-Tariftabellen finden Sie hier.
Im Programm ist -wie Sie am obigen Screenshot sehen - die BAT-Grundvergütung weiterhin hinterlegt. Dies ist erforderlich, weil soziale Organisationen, die die Tarifreform zum TVöD nicht mitgegangen sind, weiterhin nach BAT bezahlen. Außerdem enthält das Programm auch die Grundvergütung des CARITAS, die ähnlich strukturiert ist wie die BAT-Grundvergütung.
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