Überleitung vom BAT zum TVöD

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Vergleich des Tabellenverlaufs zwischen BAT und TVöD

  • Niedriger Einstieg,
  • Steiler Anstieg,
  • Hohe Endvergütung im Alter.

Der TVöD soll mit einer neuen und flacheren ? Wippe den öffentlichen Dienst für junge Menschen interessanter zu machen.

  • Höherer Einstieg,
  • Steiler Anstieg,
  • Niedrigere Endvergütung im Alter.

Allerdings gibt es dadurch ein strukturelles Problem. Die KollegInnen, die kurz vor oder hinter der Schnittstelle liegen, hatten bislang den Nachteil der alten Wippe - also einen niedrigen Einstieg - und werden zukünftig weniger verdienen als früher. Dies ist ein strukturelles Problem, das bei jedem Systemwechsel auftaucht. Um dieses Problem abzufedern, wurde ein Strukturausgleich geschaffen, der nach besonderen Regelungen für die unterschiedlichen Konstellationen berechnet wird.

 

 

Strukturausgleich (Exspektanzenschutz) und Prinzip der Wippe

Die Entwicklung in den Stufen der TVöD-Entgelttabelle ist nicht mit der Entwicklung in den BAT-Lebensaltersstufen deckungsgleich. Das schnellere Wachstum des Entgelts in den „jüngeren Jahren“ muss durch das langsamere Wachstum in den „älteren Jahren“ kompensiert werden (Prinzip der Wippe). Dies führt dazu, dass insbesondere bei älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Überleitung in eine höhere Stufe der Entgelttabelle erfolgt, die jedoch nicht mehr die gleichen Möglichkeiten der Vergütungsentwicklung zulässt wie das geltende Tarifrecht. Um diese negativen Wirkungen ganz oder teilweise abzumildern, wird ein nicht dynamisierbarer Strukturausgleich gezahlt. Auf ihn werden jedoch künftige Entgeltanpassungen nicht angerechnet. Erfolgt eine Höhergruppierung, mindert sich der Strukturausgleich um den jeweiligen „Höhergruppierungsgewinn“. Er ist somit am ehesten mit einem erst in der Zukunft wirksam werdenden Besitzstand vergleichbar. Der Zahlungsbeginn sowie die Höhe und Zahlungsdauer ergeben sich aus einer gesonderten Anlage zum TVÜ.

Der Strukturausgleich dient anders als der Besitzstand nicht der Sicherung einer bestehenden Vergütungshöhe, sondern als Ausgleich für fiktive zukünftige Einkommenseinbußen. Grundsätzlich werden nicht mehr realisierte Erwerbsaussichten nach dem alten Recht im TVöD nicht geschützt. Nach Überführung in die neue Tabelle können sich aber bei einzelnen Gruppen von bisherigen Angestellten im Vergleich zu der Einkommensentwicklung, die sie nach BAT gehabt hätten, Differenzen ergeben, die die Tarifvertragsparteien unter Vertrauensschutzgesichtspunkten teilweise ausgleichen wollten. Die Höhe der Strukturausgleiche beträgt je nach Fallkonstellation 20 € bis 110€ monatlich. Der Ausgleichsbetrag orientiert sich an einer Gegenüberstellung der Tabellenwerte der Vergütungsgruppe BAT und der Entgelttabelle TVöD
 


 

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