Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen VKA

§ 46

Sonderregelungen für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst

Nr. 2

Zu Abschnitt II – Arbeitszeit und
zu Abschnitt III – Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

Trimain ab 90 Euro

(1) Die §§ 6, 7 und 19 finden keine Anwendung. Es gelten die Bestimmungen für die entsprechenden Beamten.

(2) 1Beschäftige im Einsatzdienst erhalten eine monatliche Zulage (Feuerwehrzulage) in Höhe von

  • 63,69 Euro nach einem Jahr Beschäftigungszeit und

  • 127,38 Euro nach zwei Jahren Beschäftigungszeit.

2Die Regelungen des TVöD über die Bezahlung im Tarifgebiet Ost gelten entsprechend.

(3) 1Die Feuerwehrzulage wird nur für Zeiträume gezahlt, für die Entgelt, Urlaubsentgelt oder Entgelt im Krankheitsfall zusteht.
2Sie ist bei der Bemessung des Sterbegeldes (§ 23 Abs. 3) zu berücksichtigen. 3Die Feuerwehrzulage ist nicht zusatzversorgungspflichtig.

 

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