BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
A. Pflegepersonal, das unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. XI
1. Leitende Krankenschwestern in Krankenhusern bzw. Pflegebereichen, in denen mindestens 600 Pflegepersonen beschftigt sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [6] , [20] und [21] )
2. Krankenschwestern, die durch ausdrckliche Anordnung als stndige Vertreterinnen von Leitenden Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. XII Fallgruppe 1 bestellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [8] )
3. Krankenschwestern der Vergtungsgruppe Kr. X Fallgruppen 1 bis 4
nach fnfjhriger Bewhrung in der jeweiligen Fallgruppe.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )