BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
A. Pflegepersonal, das unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. III
1. Krankenpflegehelferinnen
und
Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwal-tungseigener Abschluprfung, die in Einheiten fr Intensivmedizin ttig sind.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [3] )
2. Krankenpflegehelferinnen
und
Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung, die
a) im Operationsdienst,
b) im Ansthesiedienst,
c) in Dialyseeinheiten,
d) an der Herz-Lungen-Maschine,
e) in mindestens zwei Teilgebieten der Endoskopie,
f) in Gipsrumen oder
g) in Polikliniken (Ambulanzbereichen) oder Ambulanzen/Nothilfen
ttig sind.
3. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Ttigkeit
und
Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit
nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. II Fallgruppe 1 oder 2.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )
4. Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Ttigkeit
nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. II Fallgruppe 4.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )
5. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit
nach zweijhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe Kr. II Fallgruppe 5.