BAT Anlage 1b
Vergtungsordnung fr Angestellte im Pflegedienst
A. Pflegepersonal, das unter die Sonderregelungen 2a oder 2e III fllt
Vergtungsgruppe Kr. II
1. Krankenpflegehelferinnen mit entsprechender Ttigkeit.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
2. Pflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und verwaltungseigener Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
3. Pflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 1
nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [2] )
4. Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Ttigkeit.
5. Altenpflegehelferinnen mit mindestens einjhriger Ausbildung und Abschluprfung mit entsprechender Ttigkeit.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
6. Altenpflegehelferinnen der Vergtungsgruppe Kr. I Fallgruppe 2
nach dreijhriger Bewhrung in dieser Fallgruppe.
(Hierzu Protokollerklrung Nr.[2] )