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2.3 |
Abzüge |
2.3.2 |
Steuern |
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Altersentlastungsbetrag |
Der Altersentlastungsbetrag soll im Alter eine gerechte Besteuerung sorgen. Während Renten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, muss ein Beschäftigter nach dem Erreichen des Rentenalters seinen Arbeitslohn weiterhin voll versteuern. Durch den Altersentlastungsbetrag wird dafür ein Ausgleich geschaffen. Für Beamtenpensionen gibt es anstelle des Altersentlastungsbetrags einen Versorgungsfreibetrag. Ab 2006 Der gleitende Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten im Zeitraum ab 2006 bis 2040 hat ein Abschmelzen des Altersentlastungsbetrags in diesem Zeitraum von 1908 Euro auf 0 Euro zur Folge. Für das jeweilige Stadium der Reduzierung ist das Geburtsjahr und davon abgeleitet das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr maßgebend. Im Programm ist die hierfür erforderliche Einstellung in Programmzeile 32 vorzunehmen. Der Altersentlastungsbetrag ist in § 24a des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Er lautet:
1
Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im
Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des
Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht
solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:
4Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden. 5Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: ------------------------------------------------------ Das auf die I Altersentlastungsbetrag Vollendung des ---------------------------------- 64. Lebensjahres I in % der I Höchstbetrag folgende I Einkünfte I in Euro Kalenderjahr I I ------------------------------------------------------ 2005 40,0 1.900 2006 38,4 1.824 2007 36,8 1.748 2008 35,2 1.672 2009 33,6 1.596 2010 32,0 1.520 2011 30,4 1.444 2012 28,8 1.368 2013 27,2 1.292 2014 25,6 1.216 2015 24,0 1.140 2016 22,4 1.064 2017 20,8 988 2018 19,2 912 2019 17,6 836 2020 16,0 760 2021 15,2 722 2022 14,4 684 2023 13,6 646 2024 12,8 608 2025 12,0 570 2026 11,2 532 2027 10,4 494 2028 9,6 456 2029 8,8 418 2030 8,0 380 2031 7,2 342 2032 6,4 304 2033 5,6 266 2034 4,8 228 2035 4,0 190 2036 3,2 152 2037 2,4 114 2038 1,6 76 2039 0,8 38 2040 0,0 0 ------------------------------------------------------
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