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2.3 |
Abzüge |
2.3.2 |
Steuern |
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Altersentlastungsbetrag |
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Der Altersentlastungsbetrag soll im Alter eine gerechte Besteuerung sorgen. Während Renten nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind, muss ein Beschäftigter nach dem Erreichen des Rentenalters seinen Arbeitslohn weiterhin voll versteuern. Durch den Altersentlastungsbetrag wird dafür ein Ausgleich geschaffen. Für Beamtenpensionen gibt es anstelle des Altersentlastungsbetrags einen Versorgungsfreibetrag. Ab 2006 Der gleitende Übergang von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Renten im Zeitraum ab 2006 bis 2040 hat ein Abschmelzen des Altersentlastungsbetrags in diesem Zeitraum von 1908 Euro auf 0 Euro zur Folge. Für das jeweilige Stadium der Reduzierung ist das Geburtsjahr und davon abgeleitet das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr maßgebend. Im Programm ist die hierfür erforderliche Einstellung in Programmzeile 32 vorzunehmen.
Der Altersentlastungsbetrag ist in § 24a des Einkommenssteuergesetzes geregelt. Er lautet:
1
Der Altersentlastungsbetrag ist bis zu einem Höchstbetrag im
Kalenderjahr ein nach einem Prozentsatz ermittelter Betrag des
Arbeitslohns und der positiven Summe der Einkünfte, die nicht
solche aus nichtselbständiger Arbeit sind.
2Bei der Bemessung des Betrags bleiben außer Betracht:
4Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden. 5Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: ------------------------------------------------------
Das auf die I Altersentlastungsbetrag
Vollendung des ----------------------------------
64. Lebensjahres I in % der I Höchstbetrag
folgende I Einkünfte I in Euro
Kalenderjahr I I
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2005 40,0 1.900
2006 38,4 1.824
2007 36,8 1.748
2008 35,2 1.672
2009 33,6 1.596
2010 32,0 1.520
2011 30,4 1.444
2012 28,8 1.368
2013 27,2 1.292
2014 25,6 1.216
2015 24,0 1.140
2016 22,4 1.064
2017 20,8 988
2018 19,2 912
2019 17,6 836
2020 16,0 760
2021 15,2 722
2022 14,4 684
2023 13,6 646
2024 12,8 608
2025 12,0 570
2026 11,2 532
2027 10,4 494
2028 9,6 456
2029 8,8 418
2030 8,0 380
2031 7,2 342
2032 6,4 304
2033 5,6 266
2034 4,8 228
2035 4,0 190
2036 3,2 152
2037 2,4 114
2038 1,6 76
2039 0,8 38
2040 0,0 0
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