Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Teil B

Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

Abschnitt VIII

Sonderregelungen Bund

§ 47

Sonderregelungen für die Beschäftigten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

Kapitel I

Allgemeine Bestimmungen für Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes und des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

Nr. 4

Zu § 8 – Ausgleich für Sonderformen der Arbeit

Trimain ab 90 Euro

(1) Bei angeordneter Anwesenheit an Bord nach Nr. 3 Abs. 1 werden Zeitzuschläge nach § 8 Buchst b bis f nicht gezahlt.

(2) Bei allen Formen des Wachdienstes im Sinne der Nr. 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 wird der Zeitzuschlag nach § 8 Abs. 1 Buchst b und Buchst. f nicht gezahlt.

Datenschutz