Die Ausformulierung der
Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst wurden
am 14. Oktober
2009 abgeschlossen:
Überleitungsrechner
Der Gehaltsrechner enthält für die Überleitung der Beschäftigten des Sozial-
und Erziehungsdienstes in die neue S-Entgelttabelle
einen komfortablen Überleitungsrechner. Der Überleitungsrechner wurde am 15.
November 2009 upgedatet.
Wer Überleitungen mit einer Version vor dem
15.11.2009 vorgenommen hat,
sollte sein Programm updaten und sämtliche Fälle überprüfen.
Die bisherigen Betaversionen des
Überleitungsrechners wurden aufgrund der nicht leicht umzusetzenden Tariftexte
erstellt.
Für die Version vom 15.11.2009 konnte erstmals ein
Rundschreiben des KAV-RP vom 11.11.2009 zu Hilfe
genommen werden.
Dringende Bitte:
Bitte testen Sie den Überleitungsrechner und teilen Sie Fehler und
Verbesserungsmöglichkeiten bitte umgehend mit.
Eventuelle Fehler werden raschestens behoben. Beachten Sie den Hinweis
"Erfolgte Korrekturen" ganz untern.
Anleitung:
in der Auswahlbox der Zeile 03 auf Position 15
Im grünen Bereich der linken Hälfte ist die
Ausgangssituation darzustellen. Im blauen Bereich der rechten Hälfte
ist anhand der Fallgruppen die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe S
vorzunehmen.
In den gelben Flächen auf der linken und rechten Hälfte werden nur die
Ergebnisse der Eingaben im grünen und blauen Bereich
dargestellt; dort sind keine Eingaben möglich.
Folgende Bearbeitungsschritte sind der Reihe nach
vorzunehmen:
Bei den Bearbeitungsschritten 1 bis 7 blinkt der jeweils nächste
Bearbeitungsschritt.
0. Über die Hilfe-Schaltfläche
kann jederzeit diese Seite aufgerufen werden.
-
Wählen Sie zwischen den Alternativen "vom BAT
übergeleiteter Fall" oder "nach TVöD eingestellter Fall"
-
Klicken Sie auf die derzeitige TVöD-Entgeltgruppe
Wenn es die Entgeltgruppe 9 ist, müssen Sie nun prüfen, ob in
Entgeltgruppe S9 oder S8 überzuleiten ist.
In diesem Fall ist die benachbarte Schaltfläche "S8/9" zu aktivieren
(aktiviert = grün).
-
Wählen Sie die aktuelle Entgeltstufe
-
Geben Sie den Beginn der aktuellen Entgeltstufe ein (bitte Datum mit
Entertaste abschließen)
-
Tragen Sie die Summe der
individuellen Erhöhungen des TVöD-Tabellenentgelts ein, ansonsten 0,00
-
Tragen Sie den Betrags der Vergütungsgruppenzulage - falls
vorhanden, ansonsten 0,00
-
Klicken Sie auf die Entgeltgruppe S, in die
übergeleitet werden soll.
Zur Orientierung können Sie über die "?"-Schaltflächen zu jeder
Entgeltgruppe die Tätigkeitsmerkmale aufrufen.
-
Durch die Auswahl einer S-Entgeltgruppe öffnet sich
ein Fenster mit den für diese Entgeltgruppe zutreffenden Fallgruppen.
Klicken Sie auf die zutreffende Fallgruppe. Das Fenster schließt sich
und der Text der Fallgruppe wird in das Feld 8 übernommen.
-
Eine Berechnung ist erst fertig, wenn die
"Fertig-Meldung" erschienen ist. Die vorher angezeigten Ergebnisse
sind meistens noch nicht entgültig.
-
Drucken Sie das Berechnungsergebnisses für die Akten
und für den
Beschäftigten aus.
-
Übertragen Sie das Ergebnis in die zugrunde liegende Gehaltsberechnung
für die Monate November und Dezember 2009.
-
Über die Schaltfläche "Strukturausgleich" wird die
Regelung angezeigt, nach der sich der Strukturausgleich
durch die Überleitung verändert. Das Programm bietet bei bei dieser
Prüfung keine Unterstützung.
-
Wenn von Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen S8
oder S9 übergeleitet wurde und der Beschäftigte ein Wahlrecht hat,
klicken Sie auf die Schaltfläche "Überleiten ???". Es wird dann die
Entgeltentwicklung mit und ohne
der Überleitung angezeigt.
-
Schließen Sie den Überleitungsrechners. Rufen Sie in
der nun wieder sichtbaren
zugrundeliegenden Berechnung
Berechnung den Monat November 2009 auf, damit Sie das
Übertragungsergebnis überprüfen können.
Beachten Sie beim Beenden des Assistenten folgende
Funktionen:
Übertragen
Speichert den Fensterinhalt und stellt den Personalfall ab 1.11.2009 auf die
neue Entgeltgruppe um
Schließen mit der Schaltfläche
"Schließen"
Speichert den Fensterinhalt für den nächsten Aufruf des
Assistenten und schließt das Fenster
Schließen mit der Systemschaltfläche X
Schließt das Fenster ohne den Fensterinhalt zu speichern.
-
Nun können Sie im Hauptfenster einen anderen
Beschäftigten auswählen und zur Überleitung erneut den
Überleitungsrechner öffnen. Innerhalb des Überleitungsrechners können
Sie nicht zu einem anderen
Beschäftigten wechseln.
Achtung:
Wenn Sie die überzuleitenden Fälle schon bisher im Programm erfasst hatten,
wird ihnen wohl in Programmzeile 3
das Dienstverhältnis "TVöD-Gemeinden" zugeordnet worden sein. In diesem Fall
sollten Sie die Fälle neu
ab Januar 2009 mit dem Dienstverhältnis "TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst"
anlegen. Nur so sind
folgende Berechnungen korrekt:
- Jahresssonderzahlung,
- Jahresübersichten (AG-Sicht)
- Gehaltsabzüge aus Einmalzahlungen
- bei Teilzeit die Wochenstunden (sie werden ansonsten auf die
Normaleinstellung zurückgesetzt).
Erfolgte Korrekturen gegenüber der Version vom
1.9.2009:
Weitere Updates siehe Seite
Aktuelles
Update am 15.11.2009
Zahlreiche Änderungen aufgrund
von Klarstellungen im Rundschreiben des KAV-RP
Update am 10.11.2009
Hinweis auf § 28a Abs. 7 TVÜ-VKA (Ausschlussfrist
31.12.2009) war ins Gegenteil verkehrt.
Update am 04.11.2009
Die Fälle des § 28a Abs. 3 Satz 8 TVöD erhalten jetzt
in den Stufen 2 bis 4 einen 2,65 % Aufschlag.
Update am 03.11.2009
Beim Ausdruck wird die Zeile "Tabellenentgelt in
Entgeltgruppe S XX" bei 2-stelligen Entgeltgruppen
nicht komplett ausgedruckt.
Update am 29.10.2009
Behebung des Fehlers bei Stufenaufstieg am 1.11.2009
Update am 25.10.2009
Behebung des
Fehlers 102
Update am 21.10.2009:
Fehler 102 wurde
korrigiert.
Die Korrektur des Fehlers 101 steht noch aus.
Update am 20.10.2009:
Inzwischen liegen die Tarifverträge vor. Ein Update
ist für 20.10.2009 vorgesehen..
Update am 20.9.2009
Es kann jetzt Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 5 S
übergeleitet werden.
Update am 10.9.2009:
Laufzeitfehler 340 (Element 6 des Steuerelementfelds
existiert nicht):
bei folgender Ausgangssituation 31.10.2009
- am 01.10.2005 vom BAT in den TVöD übergeleitet
- Kinderpflegerin Entgeltgruppe 5
- Beginn Stufenlaufzeit 01.10.1997
- derzeitige Stufe 5 wurde erreicht am 01.10.2007
- Überleitung 01.11.2009 in Entgeltgruppe S 3
Update am 8.9.2010:
Frage eines Benutzers:
Bei der Ausgangssituation am 31.10.2009 sind die
Entgeltgruppen 4 bis 12 genannt.
Nach dem 30.09.2005 eingestellte Kinderpflegerinnen (ohne schwierige
fachliche Tätigkeiten)
befinden sich derzeit in Entgeltgruppe 3. Am 01.10.2005 übergeleitete
Kinderpflegerinnen befinden
sich nach vorhergehenden Aufstieg von VergGr.III nach VergGr. VII in
Entgeltgruppe 5.
Wie kann eine Überleitung von Entgeltgruppe 3 bzw.
Entgeltgruppe 5 in die neue Entgeltgruppe S 3 programmtechnisch
erfolgen?
Antwort:
Für die Programmierung des
Überleitungsrechners lag nur das Einigungspapier vom 27. Juli 2009 vor.
Darin sind in Abschnitt IV Nr. 3 die normalen TVöD-Entgeltgruppen und
die entsprechenden S-Entgeltgruppen in Beziehung gesetzt.
Offenbar sind die dortigen Angaben nicht ausreichend.
Ab Donnerstag (10.9.2009) steht ein Update bereit, mit dem zumindest
die von Ihnen genannten Fälle auch übergeleitet werden
können.
Ansonsten erwarte ich dringend den ausformulierten
Tarifvertrag und die sicher dazu noch ergehenden
Ausführungsbestimmungen.
Nach dem dann möglichen Feinschliff wird der
Überleitungsrechner vom BETA-Status befreit.
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