Gehaltde450x50.jpg

T V ö D - V

Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA

Anlage D  
D10

Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen



Zu Abschnitt I Allgemeine Vorschriften

 

Nr. 1 zu § 1 - Geltungsbereich -

 

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen
der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung.

 

 

Nr. 2 zu § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld -

 

Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1
nähere Regelungen zur Ausgestaltung zu treffen.

 

Protokollerklärung:
Landesbezirkliche Regelungen weitergehenden Inhalts bleiben unberührt.


1337233134 Links234

 

 

Datenschutz