T V ö D - V |
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Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA |
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Anlage D | |
D10 |
Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von Straßen |
Nr. 1 zu § 1 - Geltungsbereich -
Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen
Nr. 2 zu § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1- Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld -
Durch landesbezirklichen Tarifvertrag sind abweichend von § 6 Abs. 9.1 und § 23 Abs. 3.1
Protokollerklärung: |
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