T V Ü - Bund |
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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD |
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ANLAGEN | |
Red. Anmerkung: Änderungen der Nr. 3, 4, 22 und 24 sind an Ende der Tabelle vermerkt.
Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C wurde wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben. b) Nummer 4 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben. c) In Nummer 22 werden die Wörter „; gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung fort.“ aufgehoben. d) Nummer 24 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben. |
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