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T V Ü - Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts

 

 

ANLAGEN

Anlage  1  Teil C (weitergeltende Tarifvertragsregelungen)  Hinweis.png

 

Red. Anmerkung: Änderungen der Nr. 3, 4, 22 und 24 sind an Ende der Tabelle vermerkt.

 

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Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C wurde wie folgt geändert:

a) Nummer 3 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben.

b) Nummer 4 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben.

c) In Nummer 22 werden die Wörter „; gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung fort.“ aufgehoben.

d) Nummer 24 wird unter Beibehaltung der Nummerierung aufgehoben.

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