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T V Ü - Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts

5. Abschnitt

Überleitung in den TV EntgO Bund am 1. Januar 2014

§ 28

Entgeltgruppenzulagen   Hinweis.png

 

Ergibt sich nach dem TV EntgO Bund erstmalig der Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage,
steht den Beschäftigten auf Antrag die Zulage zu;
§ 26 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

 

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