Gehaltde450x50.jpg

T V Ü - Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts

3. Abschnitt

Besitzstandsregelungen

§ 12

Strukturausgleich  Hinweis.png

 

(1) 1Aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O übergeleitete Beschäftigte
erhalten ausschließlich in den in Anlage 3 TVÜ-Bund aufgeführten Fällen
zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen nicht dynamischen Strukturausgleich.
2Maßgeblicher Stichtag für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen
(Vergütungsgruppe, Lebensalterstufe, Ortszuschlag, Aufstiegszeiten)
ist der 1. Oktober 2005, sofern in Anlage 3 TVÜ-Bund nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

 

(2) Die Zahlung des Strukturausgleichs beginnt im Oktober 2007,
sofern in Anlage 3 TVÜ-Bund nicht etwas anderes bestimmt ist.

 

(3) (aufgehoben mit Wirkung vom 1. April 2008)

 

(4) 1Bei Teilzeitbeschäftigung steht der Strukturausgleich anteilig zu (§ 24 Abs. 2 TVöD).
2§ 5 Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend.

 

Protokollerklärung zu Absatz 4:

Bei späteren Veränderungen der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
der/des Beschäftigten ändert sich der Strukturausgleich entsprechend.

 

(5) 1Bei Höhergruppierungen wird der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt
auf den Strukturausgleich angerechnet.

2Dies gilt auch, wenn eine Höhergruppierung aufgrund der Überleitung in den
Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes gemäß § 26 erfolgt.

 

Protokollerklärung zu Absatz 5:

Eine Überleitung in die Entgeltgruppen 9a, 9b oder 14 gemäß § 27 gilt nicht als Höhergruppierung.

 

(6) Einzelvertraglich kann der Strukturausgleich abgefunden werden.

 

Protokollerklärung zu § 12:

Aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O übergeleitete Lehrkräfte des Bundes
erhalten rückwirkend (ab dem 1. Oktober 2007 beziehungsweise den Zeitpunkten der Anlage 3 TVÜ-Bund)
entsprechend den Voraussetzungen und Bedingungen des § 12 i. V. m. der Anlage 3 TVÜ-Bund
einen Strukturausgleich.
Aufgrund des rückwirkenden Überleitungszeitpunkts zum 1. Oktober 2005
kommt es damit für Spalte 2 der Anlage 3 TVÜ-Bund auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
des TVÜ-Bund an.

1337233134 Links234

 

 

Datenschutz