2.5 Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund
Die Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund regelt übergangsweise
die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O
bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung).
Im Rahmen der Neuregelungen der Zulage für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter
sowie Vorhandwerkerinnen und Vorhandwerker in § 15 TV EntgO Bund
und der Ausbildungszulage in § 16 TV EntgO Bund
ist in dem Übergangsrecht der Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund geregelt worden,
dass bei der Anwendung der nach Satz 2 fortgeltenden Bestimmungen § 37 MTArb/MTArb-O
auch auf die Zulagen nach §§ 15 und 16 TV EntgO Bund angewendet wird.
Dadurch ergeben sich keine materiellen Änderungen.
Es ist lediglich die frühere Regelung in § 3 Abs. 5 TV LohngrV in die Protokollerklärung integriert worden.

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