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2.6 | Sonderfunktionen |
Abfindungsrechner | |
Der Abfindungsrechner ist im Gehaltsrechner "Gehalt.de" ab der Version vom 1.10.2009 enthalten.So berechnen Sie die Steuern aus Versorgungsabfindungen und aus Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nach der Fünftelregelung:
Die auf die Abfindung entfallenden Steuern werden dann in den Zeilen 34 bis 36 separat angezeigt:
Die
Steuerermäßigung für Abfindungen ist in
§ 34 des
Einkommensteuergesetzes geregelt. Die Berechnungsmethode wird in den
Einkommensteuerrichtlinien wie folgt beschrieben: (1) 1 Für Zwecke der Steuerberechnung nach § 34 Abs. 1 EStG ist zunächst für das Kalenderjahr, in dem die außerordentlichen Einkünfte erzielt worden sind, die Einkommensteuerschuld zu ermitteln, die sich ergibt, wenn die in dem zu versteuernden Einkommen enthaltenen außerordentlichen Einkünfte nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. 2 Sodann ist in einer Vergleichsberechnung die Einkommensteuer zu errechnen, die sich unter Einbeziehung eines Fünftels der außerordentlichen Einkünfte ergibt. 3 Bei diesen nach den allgemeinen Tarifvorschriften vorzunehmenden Berechnungen sind dem Progressionsvorbehalt (§ 32 b EStG) unterliegende Einkünfte zu berücksichtigen. 4 Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Steuerbeträgen ist zu verfünffachen und der sich so ergebende Steuerbetrag der nach Satz 1 ermittelten Einkommensteuer hinzuzurechnen.
(2) Sind in dem zu versteuernden Einkommen auch Einkünfte
enthalten, die nach § 34 Abs. 3 EStG oder § 34 b Abs. 3 EStG ermäßigten
Steuersätzen unterliegen, ist die jeweilige Tarifermäßigung unter
Berücksichtigung der jeweils anderen Tarifermäßigung zu berechnen."
Beispiel für eine Abfindung in Höhe von 30.000
Euro: + 1/5 Abfindung 6.000 Euro Steuer aus 30.000 Euro = 1.500 Euro Steuer-Mehrbetrag für ein 1/5 der Abfindung = 1.100 Euro Mehrbetrag für 5/5 der Abfindung = 5.500 Euro Die reguläre Steuer aus 54.000 Euro würde betragen 7.800 Euro Vergünstigung: 7.800 Euro abzüglich 400 Euro und abzüglich 5.500 Euro = 1.900 Euro (Die Steuerbeträge sind grob gerundet) Der Vorteil Fünftelregelung nimmt ab, je geringer der Abstand zwischen individueller Steuerquote und Spitzensteuersatz ist. Es kann deshalb günstiger sein, die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Jahre zu verteilen oder die Auszahlung in das Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verschieben. Sie finden weitere Abfindungsrechner auf folgenden Seiten: Abfindungsrechner vom Haufe-Verlag Abfindungsrechner vom Hütig-Jehle-Rehm-Verlag Abfindungsrechner von Parmentier Sie dürfen gerne auf diese Seite verlinken. |