Die Umlagen U1 und U2 sind im
Aufwendungsausgleichsgesetz geregelt.
Informationen zur Insolvenzgeldumlage finden Sie auf "www.insolvenzgeldumlage"
In den Stammdaten ist für jeden Personalfall
festzulegen, welche Umlagen berechnet werden sollen.
Der gesamte öffentliche Dienst ist nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 des o.g. Gesetzes von der Umlage U1
(Entgeltfortzahlung) befreit. Deshalb ist in den Stammdaten nur die Checkbox U2 (Mutterschaftsgeld)
standardmäßig aktiviert.:
Durch Anklicken des Icons U2 in Zeile 33 werden die Details der Berechnung angezeigt.
Die Ergebnisse erscheinen auch in der Aufstellung des Arbeitgeberaufwands, die mit der
Schaltfläche „AG-Sicht" unterhalb der Zeile 47 aufgerufen werden kann.
Die Vorgaben für die Umlagen
können geändert werden, wenn in Menüzeile auf
"Abzüge/KV-Beiträge und Umlagesätze" geklickt wird.
Wenn in Programmzeile 33 die Option „KV-Beitrag lt. Eingabe" gewählt ist, werden die Umlagesätze
derjenigen Krankenkasse verwendet, die in der Auswahlbox für die Krankenkassen in der Menüzeile unter
„Vorgaben/ Krankenkassenbeiträge" an zweiter Stelle von unten steht. Der vorgegebene Text lautet
„Umlagesätze bei „KV lt. Eingabe".
Umlagesätze am 1.7.2009
- Änderungen sind gelb unterlegt:
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