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Vorbemerkung:

Das Programm wurde für den öffentlichen Dienst entwickelt und enthält alle dafür erforderlichen Sonderfunktionen. Wenn Sie diese Funktionen einfach "links liegen lassen", können Sie das Programm für alle Arten von Gehaltsberechnungen verwenden.

 

Das Programm erfüllt folgende Anforderungen:

 

1. Bruttobezüge der Beamten nach Besoldungsrecht

a) Besoldungsordnung A

b) Besoldungsordnung B

c) Besoldungsordnung C und W

d) Besoldungsordnung R

e) Anwärterbezüge

f) Mehrarbeit (Tabellensätze sind definiert)

g) Erschwerniszuschäge (Tabellensätze sind definiert)

h) Gesetz über die Gewährung von Sonderzahlungen

i) Altersteilzeitzuschlagsverordnung

j) Gesetz über vermögenswirksame Leistungen

 

2. Bruttobezüge der Tarifbeschäftigten

nach dem Tarifrecht

- des Bundes

- der Länder und

- Gemeinden (VKA

- kommunale Versorgungsbetriebe

- Geringfügig Beschäftigte

- nach Vereinbarung

- nach frei editierbarer Tariftabelle

- TV - Vermögenswirksame Leistungen

- TV - Zuwendung

- TV - Urlaubsgeld

- TV zur Regelung der Altersteilzeit

- Aufstockungsleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz

- Zeitzuschläge (Tabellensätze sind definiert)

- Erschwerniszuschläge (Tabellensätze sind definiert)

- TV über die betriebliche Altersversorgung (ATV)

 

3. Berechnung/Ermittlung der Bruttobeträge allgemein

a) Anteilige Berechnung und Anzeige der betroffenen
Bezügebestandteile bei Teilzeit

b) Ermittlung und Anzeige von Teilbezügen bei Beginn und/oder Ende
der Beschäftigung während des Monats (kein voller Monat).

c) Anteilige Kürzung der Bezüge bei Ausfalltagen
(z.B. bei unbezahltem Urlaub). Berechnung nach Tagen.

d) Automatische Berechnung und Zuordnung von gesetzlichen oder
tariflichen Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtszuwendung).

e) Automatische Berücksichtigung von Aufstiegen in den Dienstaltersstufen.

f) Eingabe von festen (definierten) Zulagen),

g) Freie Eingabe von Beträgen für laufende Zahlungen.

h) Freie Eingabe von negativen (abzusetzenden) Bruttobeträgen.

i) Freie Eingabe von sonstigen Einmalzahlungen

j) Eingabe der Teilzeit in v.H.-Sätzen der regelmäßigen Arbeitszeit

und/oder in Stunden:Minuten

k) grundsätzlich werden keine Beträge eingegeben,
sondern lediglich Merkmale markiert (z.B.
Besoldungsgruppe, Dienstaltersstufe, Kinderzahl usw.)

l) Auch die Eingabe nur des Gesamtbruttobetrages der
Bezüge an Stelle vieler Merkmale ist möglich.

m) Gehaltsumwandlung nach § 40b EStG

n) Gehaltsumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG

 

5. Berechnung der Abzüge und Ermittlung der Nettobezüge

a) Selbständige Anwendung der Lohnsteuertabellen A
oder B abhängig vom Status des Beschäftigten

b) Anwendung der Lohnsteuertagestabelle bei Teilmonatsbezügen

c) Berechnung der Lohnsteuer aus Einmalzahlungen als
Sonstiger Bezug ohne Vorgabe von aufgelaufenen Summen.

d) Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Umlage des Arbeitgebers
zur ATV-Betriebsrente und dessen Berücksichtigung bei den
steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelten.

e) Ermittlung und Berücksichtigung des
Arbeitnehmerbeitrages zur ATV-Betriebsrente

f) Die Beiträge zur Sozialversicherung werden ermittelt
nach den gekennzeichneten Merkmalen zur Versicherungspflicht.

g) Für geringfügig Beschäftigte werden die Pauschalbeiträge des
Arbeitgebers zur KV und RV sowie der Arbeitnehmeranteil
zum RV-Beitrag bei Verzicht auf die RV-Freiheit ermittelt.

h) Bei der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
werden die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen
(West und Ost) berücksichtigt.

i) Beitragszuschüsse zur KV und RV werden ermittelt.

j) Sonstige geldwerte Vorteile können eingegeben
werden und werden berücksichtigt.

k) Beiträge zur Sozialversicherung werden auch für
Einmalzahlungen unter Berücksichtigung der
anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen und ohne
Vorgabe von aufgelaufenen Summen ermittelt.

l) Ermittlung des Kindergeldes anhand der Zahl der
berücksichtigungsfähigen Kinder

m) Ermittlung des Altersteilzeitzuschlags für Beamte

n) Ermittlung des Aufstockungsbetrages nach dem TV-
ATZ und dem AtG für Arbeitnehmer

o) Ermittlung und Auskunft über die Höhe der Auswirkungen
des Progressionsvorbehalt bezüglich des ATZ-Aufstockungsbetrags

p) Gesonderte Darstellung der Berechnungen zur Altersteilzeit

q Die Berechnung nach q) können als Information für
den Mitarbeiter ausgedruckt werden.

r) Darstellung der Berechnung zur Sonderzuwendung
bzw. der Zuwendung für AtZ-Leistungen

s) Ermittlung der Bezüge für die Monate
- des laufenden Jahres
- der letzten 3 Vorjahre
- des nächsten Jahres (Steigerungssatz frei wählbar)

t) Die Berechnungsergebnisse für Personalfälle (alle Brutto- und
Nettobezüge) werden automatisch gespeichert und können
später wieder aufgerufen und verändert werden.

u) Unterstützung bei der Berechnung der Zeitzuschläge

v) Informationen zur Steuerklassenwahl für verheiratete Mitarbeiter

w) Pauschalversteuerung bei Gehaltsumwandlung

 

6. Personalkostenplanung, - budgetierung, -controlling

a) Personalkosten-Hochrechnung je Personalfall

b) Personalkosten-Hochrechnung für die Gesamtheit der Personalfälle

c) Personalkostenberechnungen nach Kostenstellen
(ca. 200 Kostenstellen sind vorbereitet)

d) Jeder Personalfall kann mit Gemeinkosten belegt werden.

 

7. Druckfunktionen

a) Monatsgehalt

- brutto

- brutto und netto

- brutto und netto sowie mit Arbeitgeberaufwendungen

b) Jahresgehalt

c) Zusammenstellung aller 12 Monate eines Personalfalles

d) Zusammenstellungen aller Personalfälle nach Kostenstellen

e) Monatlicher Beitragsnachweis für die Soz.Vers.Beiträge

f) Monatlicher Lohnsteuernachweis

g) Monatliche Zusammenstellung der abzuführenden ATV-Umlage

h) Berechnung der Lebensaltersstufen

i) Berechnung des Jubiläumsdienstalters

j) Berechnung der Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit

k) Lohnsteuertabellen (A und B, Jahres- Monats- und Wochentabellen)

l Hinterlegte Tariftabellen

 

8. Sonstige Funktionen

a) Das Programm realisiert das Motto: "Ein Gehalt mit
wenigen Klicks ganz im Blick."

c) Alle Eingaben werden automatisch in die
Folgemonate des Jahres kopiert. So ist bereits nach
Eingabe des Januargehalts das Jahresgehalt aufrufbar.

d) Die gesamte Gehaltsberechnung ist mit allen
Einzelheiten auf dem Bildschirm dargestellt.

f) Berechnung des Urlaubsanspruchs,
auch bei Teilzeit und bei Änderung der Wochenarbeitstage

g) Vergleichende Darstellung von 2 Gehältern nebeneinander auf dem Bildschirm

h) Passwortschutz für 100 User

i) kontextsensitive Hilfe mit sämtlichen Rechtsvorschriften

j) Die Personaldaten sind ins Folgejahr übertragbar

k) Sämtliche hinterlegten Tariftabellen sind editierbar

l) Die Tariftabellen sind mit Multiplikatoren gekoppelt, die
für Beamte und Angestellte getrennt eingestellt werden können.

m) 3 getrennte Bearbeitungsebenen
- INFO für Auskunftszwecke
- PLAN für Planungszwecke
- REAL für Abrechnungszwecke
Die Daten können zwischen den Speicherebenen
hin- und her kopiert werden.

n) Exportfunktion nach Excel für die Gehaltsberechnung,
die Gehaltsübersichten, Auswertungen nach
Kostenstellen und die Altersteilzeitberechnung

o) Durch Auswahl eines Bundeslandes werden viele Einstellungen
automatisch vorgenommen (Tarife, Beitragsbemessungsgrenzen,
Krankenkassen, Kirchensteuersatz u.a.)

p) Zu einem bestimmten Nettobetrag kann der
erforderliche Bruttobetrag errechnet werden.

 

9. Kontext-sensitive Hilfetexte

Das Programm ist intensiv mit dem Internet verlinkt.

Dort stehen auf mehreren tausend Seiten bereit:
Bedienungsanleitung ,
Tarifverträge,
Besoldungstabellen,
Fachwortverzeichniss und
einige
Gesetze.

 

 

10. Technische Eigenschaften der Software

a) 32-bit-Applikation

b) lauffähig unter Windows 98 / NT, 2000, XP, 7, 8 und 10 (auch unter Terminal-Server)

c) Empfohlener Arbeitsspeicher 128 MB

d) Empfohlener Prozessor ab 500 MHz.

e) Erforderlicher Festplatten-Speicherplatz 15 MB

 

11. Lizenzen

a) Privatlizenz für 15,-- Euro

Berechtigt zur Installation auf einem einzigen privaten Rechner

Eine dienstliche Nutzung ist nicht erlaubt.

Die Anzahl der speicherbaren Personalfälle ist auf 5 beschränkt.

b) Eine Arbeitgeberlizenz für 54,60 Euro berechtigt zur Nutzung
    auf allen Rechnern der Dienststelle.

*Als Dienststelle gilt

  • in den Verwaltungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden
    jede einzelne Behörden-, Verwaltungs- oder Gerichtseinheit.

  • in sonstigen Bereichen einzelne Einrichtungen an einem Standort.

  • Ein Standort ist eine Hausadresse.

Generell gilt: Jedes Amt oder jede Verwaltungseinheit braucht einen eigenen Lizenzschlüssel. Die Weitergabe des Lizenzschlüssels an andere Behörden, Ämter oder Einheiten ist nicht erlaubt.

Verbände sind keine Dienststellen. Jeder Teilnehmer des Verbandes braucht einen eigenen Lizenzschlüssel, oder der Verband beantragt einen Verbandslizenzschlüssel, dessen Preis sich nach der Anzahl an Mitgliedern richtet.

Es gibt auch Volumenlizenzschlüssel. Wenn eine größere Menge an Installationen (> 10) gewünscht wird, wird zusätzlich zum vereinbarten Grundpreis eine Servicegebühr von 3 Euro inkl. MwSt pro Installation im Jahr berechnet.

 

d) Die Lizenzen sind zeitlich nicht beschränkt. Sie gelten jedoch
nicht für die neuen Versionen, die jeweils zum Jahresbeginn erscheinen.

 

12. Service

a) Telefon-Hotline kostenlos unter 07130 / 40 50 72 9

b) E-Mail-Hotline kostenlos unter info@pc-gehalt.de
c) Update-Service kostenlos aus dem Internet unter www.pc-gehalt.de

d) Updates kostenlos ca. vierteljährlich je nach
Fertigstellung weiterer Programmfunktionen.

 

 

 

 

 

 

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