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1 BAT
Allgemeiner Geltungsbereich


(1) Dieser Tarifvertrag gilt fr Arbeitnehmer

 

a) des Bundes mit Ausnahme des Bundeseisenbahnvermgens,

 

b) der Lnder und der sonstigen Mitglieder der Arbeitgeberverbnde, die der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder angehren, sowie der Stadtgemeinde Bremen,

 

c) der Mitglieder der Arbeitgeberverbnde, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde angehren,

 

die in einer der Rentenversicherung der Angestellten unterliegenden Beschftigung ttig sind (Angestellte).

 

(2) Mit Arbeitnehmern in einer der Rentenversicherung der Arbeiter unterliegenden Ttigkeit kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, da sie als Angestellte nach diesem Tarifvertrag beschftigt werden, wenn ihre Ttigkeit in der Vergtungsordnung (Anlage 1a und Anlage 1b) aufgefhrt ist.

 

Protokollnotiz:

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