Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Teil B

Sonderregelungen

§ 46

Sonderregelungen für Beschäftigte auf Schiffen und schwimmenden Geräten

Nr. 8

Zu § 27 – Zusatzurlaub -

Die Regelungen über Zusatzurlaub nach § 27 gelten nicht bei Tätigkeiten nach
Nr. 3 Absatz 4 bis 6.

 

 

 

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