Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst kostenlosPrivatlizenz für 10 EuroUnterjährige Updates sind kostenlos.

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder

Teil B

Sonderregelungen

§ 41

Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken

Nr. 23

Zu § 35 – Zeugnis -

Dem § 35 wird folgender Absatz 5 angefügt:

"(5) Das Zeugnis wird vom leitenden Arzt und vom Arbeitgeber ausgestellt."

 

 

 

 

Datenschutz