Gehalt: Gehälter im öffentlichen Dienst StartseiteScreenshotsBeschreibungDownloadseiteLizenzenUnterjährige Updates sind kostenlos.TarifverträgeForumImpressum
Inhaltsverzeichnis

 Deutscher Caritasverband
1. Beschluss der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission

vom 19. Juni 2008

Inhaltsverzeichnis

 

V. Anlage 7 zu den AVR

 

1. Die Bundeskommission fasst in Anlage 7 zu den AVR die folgenden Bestimmungen neu

und legt in diesen Bestimmungen mit den Ausbildungsvergütungen und Entgelten vom 1.

Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 die folgenden Mittelwerte fest:

 

1. Die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Schüler an Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen,

Hebammenschulen sowie an Altenpflegeschulen gemäß § 1 Abs. (a) Satz 2 Abschnitt

B II der Anlage 7 zu den AVR wird wie folgt geändert:

 

„Sie beträgt ab 1. Januar 2008:

im ersten Ausbildungsjahr                                   799,06 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr                                 858,57 Euro

im dritten Ausbildungsjahr                                   954,44 Euro“

 

2. Die Höhe der Ausbildungsvergütung für die Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelfer gemäß

§ 1 Abs. (a) Satz 2 Abschnitt CII der Anlage 7 zu den AVR wird wie folgt geändert:

 

„Sie beträgt ab 1. Januar 2008                             732,93 Euro “.

 

3. Die Höhe des Entgelts für Praktikanten nach abgelegtem Examen gemäß § 1 Abs. (a) Satz 2

Buchstabe D wird unter Streichung des Verheiratetenzuschlages wie folgt geändert:

 

„Sie beträgt ab 1. Januar 2008 für:

1. Pharmazeutisch-technische Assistent(inn)en   1.254,09 Euro

2. Masseure und med. Bademeister/-innen          1.201,25 Euro

3. Sozialarbeiter/-innen                                       1.463,16 Euro

4. Sozialpädagog(inn)en                                      1.463,16 Euro

5. Erzieher/-innen                                               1.254,09 Euro

6. Kinderpfleger/-innen                                        1.201,25 Euro

7. Altenpfleger/-innen                                          1.254,09 Euro

8. Haus- und Familienpfleger/-innen                      1.254,09 Euro

9. Heilerziehungshelfer/-innen                              1.201,25 Euro

10. Heilerziehungspfleger/-innen                           1.311,67 Euro

11. Arbeitserzieher/-innen                                    1.311,67 Euro

12. Rettungsassistent(inn)en                                1.201,25 Euro“

 

4. In § 1 Abs. (a) Buchstabe D der Anlage 7 zu den AVR wird der Satz 3 ersatzlos gestrichen.

 

 

5. In § 1 Abs. (b) Buchstabe D der Anlage 7 zu den AVR werden die Worte

 

„und Verheiratetenzuschläge“

 

ersatzlos gestrichen.

 

 

6. Die Höhe des Entgelts für Auszubildende gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchst. E der Anlage 7 zu

den AVR wird wie folgt geändert:

 

„Es beträgt ab 1. Januar 2008:

im ersten Ausbildungsjahr                                    687,34 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr                                  736,15 Euro

im dritten Ausbildungsjahr                                    780,93 Euro

im vierten Ausbildungsjahr                                    843,06 Euro“

 

7. In § 1 Abs. (a) der Buchstaben B II, C II, D und E der Anlage 7 zu den AVR wird jeweils am

Ende folgender neuer Satz 3 eingefügt:

 

„Abweichend davon erhalten Schüler, Praktikanten und Auszubildende im Gebiet der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen diese Ausbildungsvergütungen und Entgelte ab dem 1. April 2008.“

 

 

2. Die Bundeskommission legt für den Umfang der Ausbildungsvergütungen und Entgelte

gemäß Anlage 7 zu den AVR vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 die Bandbreite

in Höhe von 7 v.H. nach oben und unten fest.

 

 

3. Die Bundeskommission legt für den Umfang der Ausbildungsvergütungen und Entgelte

gemäß Anlage 7 zu den AVR ab dem 1. Januar 2009 die Bandbreite in Höhe von 10 v.H. nach

oben und unten fest.

 

Datenschutz