![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge | |
Teil Eins |
Punktemodell |
Abschnitt V |
Finanzierung |
§ 16 |
Umlagen |
|
|
|
(1) 1Von der Zusatzversorgungseinrichtung festgesetzte monatliche Umlagen in Höhe eines bestimmten Vomhundertsatzes des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der Beschäftigten (Umlagesatz) führt der Arbeitgeber - ggf. einschließlich des von der/dem Beschäftigten zu tragenden Umlage-Beitrags - an die Zusatzversorgungseinrichtung ab. (2) Der Arbeitgeber hat die auf ihn entfallende Umlage bis zu einem Betrag von monatlich
(3) 1Die auf die Umlage entfallenden Pflichtversicherungszeiten und die daraus erworbenen Versorgungspunkte sind von der Zusatzversorgungseinrichtung auf einem personenbezogenen Versorgungskonto zu führen (Versorgungskonto I); umfasst sind auch Aufwendungen und Auszahlungen. Protokollnotiz:
|