

R 23a. Steuerfreie Mietvorteile (§ 3 Nr. 59)
1Steuerfrei sind
Mietvorteile, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses gewährt werden und die auf
der Förderung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz, dem Wohnungsbaugesetz für das
Saarland oder nach dem Wohnraumförderungsgesetz beruhen. 2Mietvorteile,
die sich aus dem Einsatz von Wohnungsfürsorgemitteln aus öffentlichen Haushalten
ergeben, sind ebenfalls steuerfrei. 3Bei einer Wohnung, die ohne
Mittel aus öffentlichen Haushalten errichtet worden ist, gilt Folgendes:
4Die Mietvorteile im Rahmen eines Dienstverhältnisses sind
steuerfrei, wenn die Wohnung im Zeitpunkt ihres Bezugs durch den Arbeitnehmer
für eine Förderung mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten in Betracht gekommen
wäre. 5§ 3 Nr. 59 EStG ist deshalb nur auf Wohnungen anwendbar, die
im Geltungszeitraum der in Satz 1 genannten Gesetze errichtet worden sind, d.h.
auf Baujahrgänge ab 1957. 6Es muss nicht geprüft werden, ob der
Arbeitnehmer nach seinen Einkommensverhältnissen als Mieter einer geförderten
Wohnung in Betracht kommt. 7Der Höhe nach ist die Steuerbefreiung auf
die Mietvorteile begrenzt, die sich aus der Förderung nach den in Satz 1
genannten Gesetzen ergeben würden. 8§ 3 Nr. 59 EStG ist deshalb nicht anwendbar
auf Wohnungen, für die der Förderzeitraum abgelaufen ist. 9Wenn der
Förderzeitraum im Zeitpunkt des Bezugs der Wohnung durch den Arbeitnehmer noch
nicht abgelaufen ist, ist ein Mietvorteil bis zur Höhe des Teilbetrags
steuerfrei, auf den der Arbeitgeber gegenüber der Vergleichsmiete verzichten
müsste, wenn die Errichtung der Wohnung nach den in Satz 1 genannten Gesetzen
gefördert worden wäre. 10Der steuerfreie Teilbetrag verringert sich
in dem Maße, in dem der Arbeitgeber nach den Förderregelungen eine höhere Miete
verlangen könnte. 11Mit Ablauf der Mietbindungsfrist läuft auch die
Steuerbefreiung aus. 12Soweit später zulässige Mieterhöhungen z. B.
nach Ablauf des Förderzeitraums im Hinblick auf das Dienstverhältnis
unterblieben sind, sind sie in den steuerpflichtigen Mietvorteil einzubeziehen.
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