Kaufgesuch
Die Werbeeinnahmen durch die Web-Gesetze sind seit einigen Jahren
deutlich rückläufig
und überschreiten im Jahr 2010 die Kosten und eine angemessene
Kapitalverzinsung
nur noch geringfügig. Deshalb wurde im Mai 2010 eine Verkaufsaktion
gestartet.
Das Ergebnis ist auf der Seite
Web-Gesetze-Verkauf dargestellt.
Dort ist ersichtlich, dass für kein einziges Gesetz ein Mindestgebot von
100 Euro
abgegeben worden ist.
Ursache für die Geringschätzung der Gesetzesdomains
ist wohl der Umstand,
dass es einfacher und trotzdem erfolgreicher ist, die
Gesetzesbezeichnung in das
Suchfeld einer Suchmaschine einzugeben als in das Adressfeld des
Browsers.
Wenn Sie selbst eine Gesetzesdomain besitzen, die
nicht in der Spitze der Suchmaschinen-
Ergebnisliste erscheint, dann bieten Sie sie mir bitte zum Kauf an.
Werden Sie sich bewusst,
dass das Parken einer Gesetzes-Domain keine Lösung ist, weil Sie die
Besucher
damit regelmäßig enttäuschen. Demgegenüber haben alle Web-Gesetze genau
den Inhalt,
den die Besucher erwarten. Aus den o.g. Gründen können leider künftig
nur noch
maximal 100 Euro pro Gesetzesdomain bezahlt werden.
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