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Erfahrungszeiten |
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Der Gehaltsrechner enthält
für die Berechnung der Besoldung der Bundesbeamten
folgendes Werkzeug zur Berechnung der Besoldungsstufen aufgrund der Erfahrungszeiten: Der Gehaltsrechner ist so angelegt, dass der nächste Stufenaufstieg automatisch berechnet werden kann, ohne den gesamten Verlauf von der Einstellung an immer neu erfassen und berechnen zu müssen. Dazu verwendet der Gehaltsrechner einen fiktiven Beginn der Stufe 1. Von diesem Datum ausgehend werden dann die künftigen Stufenaufstiege berechnet. Der Beginn des fiktiven Beginns der Stufe 1 ändert sich durch Stufenverkürzungen und Stufenverlängerungen. Das Werkzeug für die Berechnung des fiktiven Beginns der Stufe 1 wird durch einen Klick auf das Icon "DA" in Programmzeile 6 aufgerufen. Das Icon "EDZ" erscheint nur, wenn - das Jahr 2010 ff - in Programmzeile 2 das Tarifgebiet "Bund (West und Ost) - in Programmzeile 4 das Dienstverhältnis "Besoldungsordnung A" eingestellt sind. Es ist ziemlich aufwändig, den finanziellen Wert von Stufenverlängerungen und Stufenverkürzungen zu ermitteln, weil sich die Stufenveränderungen bis zum Erreichen der Endstufe auswirken. Es ist deshalb geplant, auch hierfür ein Werkzeug bereitzustellen. Es soll nach der Vorlage auf der Seite Stufenrechner entwickelt werden. Diese Seite ist über folgende Domains erreichbar: Erfahrungszeit.de Erfahrungszeiten.de |