Gleitzone
 

Statuswechsel

 

(Auszug aus einer Verfügung des BMI vom 27. August 1990 D 114 - 221.280)

 

Außerdem gilt bei

 

- Statuswechsel nach dem 31.12.1989:

Beim Wechsel aus einem Amt der Bes0 R in das Beamten- oder Soldatenverhältnis oder eines Beamten in das Soldatenverhältnis oder umgekehrt ist das BDA nach neuem Recht neu festzusetzen.

 

- Laufbahnwechsel nach dem 31. 12. 1989:

Bei einem Laufbahnwechsel aus einer Laufbahn mit einem Eingangsamt der BesGr. A 13 oder A 14 in eine Laufbahn mit einem Eingangsamt unterhalb der BesGr. A 13 ist ein nach neuem Recht festgesetztes BDA neu festzusetzen; im umgekehrten Wechselfall gilt dies nur, wenn das neue BDA günstiger ist. Das nach neuem Recht festgesetzte BDA ist auch neu festzusetzen, wenn ein Professor in eine Laufbahn mit einem Eingangsamt der BesGr. A 13 oder A 14 übertritt; dies gilt auch umgekehrt.

Wechselt ein vorhandener BesE (Nr. 1.2) nach dem 31..12.1989 die Laufbahn, bleibt sein BDA unverändert. Es bestehen jedoch keine Bedenken Nr. 28.0.4 Satz 3 BBesGVwV in Verbindung mit dem bisherigen Recht in diesen Fällen anzuwenden, wenn dies zu einer BDA-Verbesserung führt.

 

  • Übertritt in den Dienst eines anderen Dienstherrn nach dem 31.12.1989:

Nr. 28.0.5 Satz 1 BesGVwV ist entsprechend anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

Datenschutz