Gleitzone
 

Wechsel des Dienstherren

 

(VGH Mannheim, Beschluß vom 25. Februar 1993, ZBR 1994 S. 352).

 

Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten verliert grundsätzlich nicht dadurch ihre Wirksamkeit, daß der Beamte in den Dienst eines anderen Dienstherrn versetzt wird

 

 

 

 

 

 

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