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Öffentlicher Dienst in der „DDR"

 

(BVerwGE vom 28. November 1991, DVBI. 1992, 903 = DÖD 1992, 494 = ZBR 1992, 153).

 

c) Die Frage, ob eine im öffentlichen Dienst der früheren DDR ausgeübte Tätigkeit beamtenrechtlich eine Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn darstellt, beurteilt sich nach den im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrschenden Rechtsvorstellungen.

 

Maßgeblich für die Anrechnung der in der früheren DDR ausgeübten Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf das Besoldungsdienstalter ist, ob diese Tätigkeit auch im Geltungsbereich des Grundgesetzes in der Regel im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn wahrgenommen wurde

 

 

 

 

 

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