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Besoldung
- so wird sie berechnet:
Das Programm berechnet die
Besoldung aller Besoldungsordnungen (A, B, C, W und R)
sowie die Gehälter der TVöD-Beschäftigten und auch noch
der BAT-Angestellten. Der gesamte öffentliche Dienst ist
damit abgedeckt. Es umfasst in diesem Beispiel die Jahre 2008 bis 2012.
Jedes Jahr gibt es neue Version die immer die letzten 3
Jahre, das aktuelle Jahr und das nächste Jahr
enthält.Das nächste Jahr wird allerdings nur mit den
Bemessungsgrundlagen und Steuer-Berechnungen des
aktuellen Jahres geliefert und berechnet. Die
Tariftabellen sind aber aktuell.
![Besoldung](Besoldung-2011.jpg)
Die Besoldung der Beamten, Richter und Soldaten ist im
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Die Besoldung besteht i.d.R. aus
-
Grundgehalt (je nach
Besoldungsordnung, Besoldungsgruppe und
Dienstaltersstufe)
-
Familienzuschlag (Verheiratetenzuschlag und Kinderzuschläge
-
Zulagen (Amtszulagen, Stellenzulagen, Funktionszulagen, Leistungszulagen,
Erschwerniszulagen)
-
Vergütungen
(Sitzungsvergütungen, Mehrarbeitsvergütungen, )
-
Jährliche
Sonderzahlungen (unterschiedlich beim Bund und in
den Ländern durch Sonderzahlungsgesetze geregelt)
-
Vermögenswirksame Leistungen
-
Altersteilzeitzuschlag
Es gibt folgende
Besoldungsordnungen
-
A = in Altersstufen aufsteigende Gehälter der Beamte des einfachen,
mittleren, gehobenen und höheren Dienstes (A 2 bis
A16)
-
B = feste Gehälter (ohne Dienstaltersstufen) von leitenden Beamten in
herausgehobenen Stellungen (B1 bis B11
-
R = Richter und Staatsanwälte (R1 bis R10
-
W = Hochschullehrer einschließlich Rektoren, bis 2004 Besoldungsordnung
C (W1 bis W3 bzw. C1 bis C4)
Die Grund-Amtsbezeichnungen lauten im
-
einfachen Dienst: Oberamtsgehilfe (A2), Hauptamtsgehilfe (A3), Amtsmeister (A4), Oberamtsmeister (A5)
-
mittleren Dienst: Assistent(A5), Sekretär (A6), Obersekretär (A7),
Hauptsekretär (A8), Amtsinspektor (A9)
-
gehobenen Dienst: Inspektor (A9), Oberinspektor (A10), Amtmann (A11),
Oberamtmann (A12), Amtsrat (A13)
-
höheren Dienst: Rat
(A13), Oberrat (A14), Direktor (A15), Leitender
Direktor (A16)
Die Dienstaltersstufen der Besoldungsordnung A dauern in
-
Stufe 1 bis 5
zwei Jahre
-
Stufe 6 bis 9
drei Jahre
-
ab Stufe 10
vier Jahre.
Die Stufe 1 beginnt i.d.R.
mit dem Monat, in dem der Beamte das 21. Lebensjahr
vollendet. Dieser Termin wird "Beginn des
Besoldungsdienstalters" genannt. Beginnt ein Beamtenverhältnis später, wird dieser Beginn nach
bestimmten Regeln hinausgeschoben. Dementsprechend beginnen auch alle Aufstiege in die nächste
Dienstaltersstufe später. Die Zuordnung zu einer
Altersstufe erfolgt also nicht nach dem Lebensalter,
sondern nach dem Besoldungsdienstalter (§ 28 BBesG).
Hier zum Beispiel einer Besoldungstabelle
der Internetseite
www.besoldung.de
![Besoldungstabelle](../../manual/Bilder/BESOA.png)
Eine vollständige Berechnung
der Besoldung lässt sich einfach mit dem Programm
"Gehälter im öffentlichen Dienst" erstellen. Dieses
Programm ermöglicht auch einen Vergleich mit den
Angestelltenvergütungen und zwar brutto und netto.
Aussagekräftig ist nur ein Nettovergleich, da die
Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten
haben. Damit Nettovergütung und Nettobesoldung gleich
hoch sind, muß die Bruttovergütung um die
Sozialversicherungsbeiträge und um die darauf
entfallenden Steuern höher sein als die Bruttobesoldung.
Dieses Programm stellt auch alle übrigen Nebenrechnungen
zur Berechnung der Besoldung bereit
(Besoldungsdienstalter, Sonderzahlungen, Zulagen,
Zeitzuschläge, usw.)
Links zum Thema Besoldung:
Besoldung - Wikipedia
ver.di-
Besoldung
Besoldungstabellen des
Bundes und der Länder
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