Vergtungsgruppe Vc
1a. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.
(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )
1b. Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbstndige Leistungen erfordert.
(Die Klammerstze zu Fallgruppe 1a gelten.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )
2. bis 6. - gestrichen -
7. Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 25 Kanzleikrften.
8. stndige Vertreter von Vorstehern von Kanzleien mit mindestens 60 Kanzleikrften.
9. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur, denen mindestens drei Registraturangestellte, davon einer mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 40, stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [22] , [23] und [24] )
10. Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach gegliederten Registratur in obersten Bundes- oder Landesbehrden, denen mindestens zwei Registraturangestellte, davon einer mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 40, stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [22] , [23] und [24] )
11. Leiter von Registraturen, denen mindestens vier Registraturangestellte, davon drei mindestens der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 10, stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [23] und [24] )
12. Leiter von Registraturen, denen mindestens acht Registraturangestellte stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [23] und [24] )
13. Registraturangestellte der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 40 in obersten Bundes- oder Landesbehrden nach achtjhriger Bewhrung als solche in diesen Behrden.
14. - gestrichen -
15. Angestellte, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7 heraushebt, da sie aufgrund der angegebenen tatschlichen Verhltnisse Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne selbstndig errechnen und die damit zusammenhngenden Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfndungen) selbstndig ausfhren sowie den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren.
(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn der Angestellte die Beschftigungszeit, die Dienstzeit sowie die Grundvergtung nach den 27, 28 und die Gesamtvergtung nach 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und Abtretungen und Pfndungen nicht zu bearbeiten hat.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )
15a. Angestellte, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 5 heraushebt, da sie aufgrund der angegebenen Merkmale Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne selbstndig errechnen und den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren,
nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7a.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )
16. Angestellte, deren Ttigkeit sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7b heraushebt, da sie aufgrund der angegebenen tatschlichen Verhltnisse die fr die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Versorgungsbezge, Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen, die erforderlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfndungen) und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen sowie den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren.
(Das Ttigkeitsmerkmal ist auch erfllt, wenn der Angestellte das Besoldungsdienstalter erstmals, die ruhegehaltfhigen Dienstbezge erstmals, die ruhegehaltfhige Dienstzeit, die Beschftigungszeit, die Dienstzeit sowie die Grundvergtung nach den 27, 28 und die Gesamtvergtung nach 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und Pfndungen nicht zu bearbeiten hat.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )
16a. Angestellte, die aufgrund der angegebenen Merkmale die fr die Errechnung und Zahlbarmachung der Vergtungen oder Lhne einschlielich der Krankenbezge, Urlaubsvergtungen oder Urlaubslhne im DV-Verfahren erforderlichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich vornehmen und den damit zusammenhngenden Schriftwechsel selbstndig fhren,
nach achtjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 7c.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )
17. Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten fhren oder verwalten, wenn ihnen berwiegend schwierige buchhalterische Ttigkeiten bertragen sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] , [11] , [11a] und [11b] )
18. Angestellte in Kassen, denen mindestens drei Angestellte mit buchhalterischen Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VII stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] und [11a] )
19. Angestellte, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten fhren oder verwalten, in staatlichen Kassen, in denen die Ergebnisse mehrerer Kassen zusammengefat werden, wenn ihnen berwiegend schwierige buchhalterische Ttigkeiten bertragen sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] , [11] und [11b] )
20. Angestellte in Finanzkassen mit vollautomatischen Steuererhebungsverfahren, die an Hand der Buchungsbelege Ausknfte erteilen.
21. Kassierer in Kassen an Arbeitspltzen mit stndig berdurchschnittlich hohen Postenzahlen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [10] und [11c] )
22. Verwalter von Zahlstellen, in denen stndig nach Art und Umfang besonders schwierige Zahlungsgeschfte anfallen, wenn ihnen mindestens drei Angestellte stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )
23. Leiter von Kassen mit mindestens drei Kassenangestellten, mindestens der Vergtungsgruppe VIII.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )
24. bis 26. - gestrichen -