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T V ö D - V

Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA

Anlage D  
D1

Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von

nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben



Für Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen
und deren Nebenbetrieben können landesbezirklich besondere Vereinbarungen abgeschlossen werden.
 

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