T V ö D - V |
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Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA |
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Anlage D | |
D1 |
Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben |
Für Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben können landesbezirklich besondere Vereinbarungen abgeschlossen werden. |
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