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T V ö D - V

Durchgeschriebene Fassung für den Bereich Verwaltung im Bereich der VKA

Abschnitt III

Eingruppierung und Entgelt

§ 12 (VKA) Eingruppierung

Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]

 

 

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