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T V Ü - Bund

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD
und zur Regelung des Übergangsrechts

4. Abschnitt

Sonstige vom TVöD abweichende oder ihn ergänzende Bestimmungen

§ 22

Bereitschaftszeiten

 

1Nr. 3 SR 2r BAT/BAT-O für Hausmeister und entsprechende Tarifregelungen für Beschäftigtengruppen
mit Bereitschaftszeiten innerhalb ihrer regelmäßigen Arbeitszeit gelten fort.
2Dem Anhang zu § 9 TVöD widersprechende Regelungen zur Arbeitszeit
sind bis zum 31. Dezember 2005 entsprechend anzupassen.

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