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Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 3 Probezeit

 

 

(1) Die Probezeit beträgt drei Monate.

 

(2) Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis von beiden Seiten jederzeit
ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

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