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Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 18

Inkrafttreten, Laufzeit

 

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres
schriftlich gekündigt werden.

 

(3) Abweichend von Absatz 2 können

 

a) § 8 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats,
    frühestens jedoch zum 29. Februar 2016,

 

b) § 14 zum 31. Dezember eines jeden Jahres,

    schriftlich gekündigt werden.

 

(4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes mit Wirkung vom 1. Dezember 2009
die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge.
2Im Bereich der Mitgliedverbände der VKA finden die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge
mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr.

 

 

Berlin/Frankfurt am Main, den 27. Oktober 2009

[Unterschriften der Tarifvertragsparteien]

 

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