Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
§ 17
Ausschlussfrist
Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen,
wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit
von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.