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Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 17

Ausschlussfrist

 

 

Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen,
wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit
von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

 

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