Gehaltde450x50.jpg

Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 16

Zeugnis

 

 

1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten
bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums
sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.
3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über
Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.

 

1337233134 Links234

 

 

Datenschutz