1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten
bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen.
2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums
sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten.
3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über
Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen.
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