Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten |
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§ 15 |
Beendigung des Praktikantenverhältnisses |
(1) Das Praktikantenverhältnis endet mit dem im Praktikantenvertrag vereinbarten Zeitpunkt,
(2) Nach der Probezeit (§ 3) kann das Praktikantenverhältnis
a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
b) von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen.
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