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Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
 des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

§ 12

Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

 

 

Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung
unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Abs. 1)
unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers.

 

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