Tarifvertrag für Praktikantinnen / Praktikanten
des öffentlichen Dienstes (TVPöD)
§ 12
Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung
unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Abs. 1)
unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers.