Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) |
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Besonderer Teil |
B B i G (Berufsbildungsgesetz) |
Niederschriftserklärungen | |
Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dem TVAöD – Besonderer Teil BBiG – folgende Niederschriftserklärungen beizufügen:
1. Zu § 8b: 1§ 8b Abs. 1 a und 1 b gelten für Auszubildende, die in Berufen ausgebildet werden,
2. Zu § 10 a: Die Fahrtkosten für Familienheimfahrten umfassen die Kosten für die Hin- und Rückfahrt.
3. Zu § 14 Abs. 2 Satz 1: Dem Entgeltanspruch steht der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gleich. |
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