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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Teil A.

Allgemeiner Teil
§ 8 a Unständige Entgeltbestandteile
   

 

Für die Ausbildung an
Samstagen,
Sonntagen,
Feiertagen und Vorfesttagen,
für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft,
für die Überstunden und für die Zeitzuschläge
gelten die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen sinngemäß.

 

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