Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) |
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Teil A. |
Allgemeiner Teil |
§ 20 | In-Kraft-Treten, Laufzeit |
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten
(3) Abweichend von Absatz 2 kann § 17 gesondert zum 31. Dezember eines jeden Jahres
(4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes die in Anlage 2 aufgeführten Tarifverträge.
(5) Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages finden im Bereich der Mitgliedverbände der VKA
(6) § 16a tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft. |
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