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Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)

Teil A.

Allgemeiner Teil
§ 20 In-Kraft-Treten, Laufzeit
   

 

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten
zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.

 

(3) Abweichend von Absatz 2 kann § 17 gesondert zum 31. Dezember eines jeden Jahres
schriftlich gekündigt werden.

 

(4) 1Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes die in Anlage 2 aufgeführten Tarifverträge.
2Die Ersetzung erfolgt mit Wirkung vom 1. Oktober 2005,
soweit in Anlage 2 kein abweichender Termin bestimmt ist.

 

(5) Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages finden im Bereich der Mitgliedverbände der VKA
die in Anlage 3 aufgeführten Tarifverträge auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr.

 

(6) § 16a tritt mit Ablauf des 29. Februar 2016 außer Kraft.

 

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