Gehaltde450x50.jpg

T V ö D - B

Durchgeschriebene Fassung für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (VKA)

   
Anlage G  

Anlage G zu § 8.1 Abs. 4 (Bereitschaftsdienstentgelt)

 

 

I.
Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach der Anlage 1a zum BAT richtet


image38.gif

 

Für Beschäftigte, die nach dem Anhang zu der Anlage C (VKA) zum TVöD eingruppiert sind,
gilt die vorstehende Tabelle in der Weise,
wie sie bei Weiteranwendung der Anlage 1a zum BAT gegolten hätte.

 



II.
Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach der Anlage 1b zum BAT richtet

 

image39.gif

 

 

 

III.
Beschäftigte, deren Eingruppierung sich nach dem BMT-G/BMT-G-O richtet

 

image40.gif

 

 

1337233134 Links234

 

 

Datenschutz