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T V ö D - B

Durchgeschriebene Fassung für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen (VKA)

Abschnitt III

Eingruppierung und Entgelt

§ 12 (VKA) Eingruppierung

Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]

 

 

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