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Niederschriftserklärungen
1. Zu § 1 Abs. 2 Buchst. b: Bei der Bestimmung des regelmäßigen Entgelts werden Leistungsentgelt, Zulagen und Zuschläge nicht berücksichtigt.
2. Zu § 1 Abs. 2 Buchst. s: Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass studentische Hilfskräfte Beschäftigte sind,
3. Zu § 4 Abs. 1: Der Begriff „Arbeitsort“ ist ein generalisierter Oberbegriff;
4. Zu § 8 Abs. 3: Zur Erläuterung von § 8 Abs. 3 und der dazugehörigen Protokollerklärung
5. Zu § 10 Abs. 4: Durch diese Regelung werden aus dem Urlaubsrecht entlehnte Ansprüche nicht begründet.
6. Zu § 14 Abs. 1: Ob die vorübergehend übertragene höherwertige Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht, Die Tarifvertragsparteien stellen klar,
7. Zu § 16 (Bund) Abs. 3 Satz 2: Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass stichtagsbezogene Verwerfungen
7a. Zu § 16 (Bund) Abs. 3a: Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die erworbene Stufe
8. Zu § 16 (VKA) Abs. 2 Satz 2: Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass stichtagsbezogene Verwerfungen
8a. Zu § 16 (VKA) Abs. 2a: Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die erworbene Stufe
9. Zu § 18 (Bund) Abs. 2: Das als Zielgröße zu erreichende Gesamtvolumen von 8 v. H. wird wie folgt finanziert - Anteil aus auslaufenden Besitzständen in pauschalierter Form, - im Rahmen zukünftiger Tarifrunden. Die Tarifvertragsparteien führen erstmals Mitte 2008 Gespräche über den Anteil
10. Zu § 18 (Bund) Abs. 4: Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass der ATV
11. Zu § 18 (Bund): Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass Leistungsentgelte Bezüge im Sinne des § 4 TV ATZ sind.
12. Zu § 18 (VKA) Abs. 3: Das als Zielgröße zu erreichende Gesamtvolumen von 8 v. H. wird wie folgt finanziert - Anteil aus auslaufenden Besitzständen in pauschalierter Form, - im Rahmen zukünftiger Tarifrunden. Die Tarifvertragsparteien führen erstmals Mitte 2008 Gespräche über den Anteil
13. Zu § 18 (VKA): Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass Leistungsentgelte Bezüge im Sinne des § 4 TV ATZ sind.
14. Zu § 18 (VKA) Abs. 5 Satz 2: 1Die Tarifvertragsparteien stimmen darin überein,
15. Zu § 18 (VKA) Abs. 5 Satz 3: Die systematische Leistungsbewertung entspricht nicht der Regelbeurteilung.
16. Zu § 18 (VKA) Abs. 7: Die Mitwirkung der Kommission erfasst nicht die Vergabeentscheidung über Leistungsentgelte im Einzelfall. Die nach Abs. 7 und die für Leistungsstufen nach § 17 Abs. 2 gebildeten betrieblichen Kommissionen sind identisch.
17. Zu § 18 (VKA) Abs. 8: Die Tarifvertragsparteien wirken darauf hin, dass der ATV, der ATV-K
17b. Zu § 19 Abs. 5 Satz 2 1Zwischen den Tarifvertragsparteien besteht Einigkeit,
18. Zu § 20 Abs. 2 Satz 1: Die Tarifvertragsparteien stimmen überein, dass
18a. Zu § 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c: Dem Entgeltanspruch steht der Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gleich.
19. Zu Abschnitt III: (gestrichen mit Wirkung ab 1.3.2014)
19a. Zu § 26 Abs. 1: (gestrichen mit Wirkung ab 1.3.2014)
20. Zu § 29 Abs. 1 Buchst. f: Die ärztliche Behandlung erfasst auch die ärztliche Untersuchung und die ärztlich verordnete Behandlung. |
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