Tarifvertrag über das Leistungsentgelt
für die Beschäftigten des Bundes
(LeistungsTV-Bund)
vom 25. August 2006.
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften]
andererseits
wird folgendes vereinbart:
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