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Übertarifliches Leistungsprämien- und Leistungszulagensystem des Bundes

BMI-Einführungsrundschreiben vom 20. Februar 2014  AZ: D 5 – 31002/12#10
2 Übertarifliche Einführung eines Leistungsprämien- und Leistungszulagensystems
2.6 Sonstiges
  
Änderungen der beamtenrechtlichen Bestimmungen wirken sich nicht unmittelbar
auf die nach diesem Rundschreiben eingeführte entsprechende Anwendung der Vorschriften aus.

 

Ich behalte mir vor, die aufgrund dieses Rundschreibens bestehende Möglichkeit,
Leistungsprämien und Leistungszulagen zu gewähren, mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen;
die Beschäftigten bitte ich über die Widerruflichkeit entsprechend zu informieren.
Zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits zugesagte und gewährte Leistungsprämien und Leistungszulagen
werden ausgezahlt bzw. können nicht zurückverlangt werden.

 

Die Gewährung von Leistungsprämien und Leistungszulagen kann ab dem 1. Januar 2014 erfolgen.

 

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